GOT - § 10 Gebühren für erbrachte Leistungen
Gebühren für im Beitrittsgebiet erbrachte Leistung
Gebührenordnung für Tierärzte (Tierärztegebührenordnung - GOT)
Gebührenverzeichnis für tierärztliche Leistungen - Gebühren für im Beitrittsgebiet erbrachte Leistungen 10
GOT § 10 Gebühren für erbrachte Leistungen
Gebührenordnung für Tierärzte (Tierärztegebührenordnung - GOT)
10 Gebühren für im Beitrittsgebiet erbrachte Leistungen
Anlage I Kapitel X Sachgebiet G Abschnitt III Nr. 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa des Einigungsvertrages vom 31. August 1990 in Verbindung mit Artikel 1 des Gesetzes vom 23. September 1990 (BGBl. 1990 II S. 885, 1093) ist nicht mehr anzuwenden.